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Fußball  > NRW-Liga Forum  > Auf-und Abstiegsregelung NRW-Liga 2009/2010  

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kirsche
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Moderator Posts485
NRW-Liga

Auf- und Abstiegsregelung 2009/2010 (§ 18 NRW-Liga-Statut)

Grundsatz
1.    In der NRW-Liga darf nur eine Mannschaft eines Vereins spielen.
2.    Steigt die Mannschaft eines Vereins einer höheren Spielklasse in die NRW-Liga ab, gilt eine dort bereits spielende Mannschaft des gleichen Vereins, unabhängig vom erreichten Tabellenplatz, als erster Absteiger.

Aufstieg in die Regionalliga
Für den Aufstieg in die Regionalliga können sich in jedem Spieljahr zwei Mannschaften sportlich qualifizieren und aufsteigen. Der Aufstieg in die Regionalliga ergibt sich aus den § 55 c) und § 55 d) SpO/DFB.


Abstieg aus der NRW-Liga
1.    Bei keinem Absteiger/Rückkehrer aus den übergeordneten Ligen in die NRW-Liga steigen die drei Mannschaften mit der geringsten Punktzahl und Platzierung in die höchste Spielklasse ihres Landesverbandes ab.
2.    Bei einem Absteiger/Rückkehrer aus den übergeordneten Ligen in die NRW-Liga steigen die vier Mannschaften mit der geringsten Punktzahl und Platzierung in die höchste Spielklasse ihres Landesverbandes ab.
3.    Bei zwei Absteigern/Rückkehrern aus den übergeordneten Ligen in die NRW-Liga steigen die fünf Mannschaften mit der geringsten Punktzahl und Platzierung in die höchste Spielklasse ihres Landesverbandes ab.
4.    Bei drei Absteigern/Rückkehrern aus den übergeordneten Ligen in die NRW-Liga steigen die sechs Mannschaften mit der geringsten Punktzahl und Platzierung in die höchste Spielklasse ihres Landesverbandes ab.
5.    Wird die Höchstzahl von 18 Mannschaften in der NRW-Liga nicht erreicht, vermindert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.

Im Übrigen wird auf § 44 SpO/WFLV Bezug genommen.


Aufstieg in die NRW-Liga
1. Für den Aufstieg in die NRW-Liga können sich in jedem Spieljahr bis zu 4 Vereine der 6. Spielklassenebene der Mitgliedsverbände des WFLV sportlich qualifizieren und aufsteigen.
Aus dem Bereich FV Mittelrhein und FV Niederrhein steigt je ein Verein und aus dem Bereich FLV Westfalen steigen 2 Vereine auf.

2. Das Recht zum Aufstieg in die NRW-Liga des Vereins oder seiner Tochtergesellschaft entfällt für den Verein
2.1 der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der NRW-Liga des kommenden Spieljahres teilnimmt.
2.2 der sich nicht form- und fristgerecht um die Zulassung zur NRW-Liga bewirbt oder auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Der Verzicht auf die Teilnahme an der NRW-Liga ist spätestens mit Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages seiner Spielklasse dem dafür zuständigen Staffelleiter mitzuteilen.
2.3 dessen fehlende wirtschaftliche oder technisch-organisatorische und sicherheitstechnische Leistungsfähigkeit nach den dazu vom WFLV-Präsidium erlassenen Richtlinien (veröffentlicht in den AM Nr. 11/2007) festgestellt wurde.

3. Trifft einer der in Nr. 2 genannten Fälle auf die sportlich ermittelten Aufsteiger zu, so sind an ihrer Stelle die nächsten aufstiegsberechtigten und aufstiegsbereiten Vereine des entsprechenden Landesverbandes sportlich qualifiziert.

Zahlenspiegel
     a      b       c     d
    19      19    19    19      Mannschaften/Gruppenstärke Spieljahr 2009/2010
    - 2      - 2    - 2   - 2     Aufsteiger in die Regionalliga
    + 0    + 1   2      + 3  Absteiger aus den übergeordneten Ligen
    - 3      - 4    - 5   - 6     Absteiger in die LV FVM, FVN und FLVW
    + 2    + 2  + 2    + 2  Aufsteiger aus dem FLV Westfalen
    + 1    + 1  + 1    + 1  Aufsteiger aus dem FV Niederrhein
    + 1    + 1  + 1    + 1  Aufsteiger aus dem FV Mittelrhein
    18    18    18    18    Mannschaften/Gruppenstärke Spieljahr 2010/2011

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